Vorgehensweise bei der Ruhestandsplanung:

Um Ihre Ruhestandsbilanz zu erstellen, steht für uns der ganzheitliche Beratungsansatz im Vordergrund.

Folgende Punkte werden mit Ihnen gemeinsam erarbeitet:

  • Erarbeitung und Analyse der einzelnen Lebensphasenziele
  • Erstellung eines Finanz- und Liquiditätsstatus mit der Analyse der vorhandenen Bank- und Wertpapieranlagen inkl. Investmentfonds und Immobilien.
  • Besprechung der Nutzung staatlicher Förderungen.
  • Aufstellung bestehende Vorsorgeansprüche aus gesetzlichen, privaten und betrieblichen zu erwartenden Einnahmen
  • Analyse der getroffenen Anlageentscheidungen zwecks Erreichens der Ziele.
  • Wie sicher ist unter Berücksichtigung von Rendite, Zeit, Inflation und Steuern die Realisierung Ihrer Zielsetzung?
  • Ist die Absicherung Existenz bedrohender Risiken in ausreichender Form berücksichtigt worden?
  • Darlegung Ihrer bisherigen Vorgehensweise, sowie ggf. Erarbeitung einer Neuausrichtung.
  • Zielführende Optimierungsvorschläge
  • Erstellung eines Vermögensstrategieplanes unter Einbeziehung schon vorhandener Finanzinstrumente. Hiermit sollen Sie in die Lage versetzt werden auf Grund der erhaltenen Angaben Ihre Finanzziele unabhängig selbst umzusetzen.

Bedingt durch die vom Gesetzgeber vorgesehene „anlage- und anlegergerechte“ Beratung, sehen wir es als unsere Aufgabe Sie soweit zu informieren, dass Sie die Eigenschaften einer Anlageform genau für sich erkennen und abschätzen können, um so Ihrer Lebensphase entsprechende Entscheidung treffen zu können.
Das „Für“ und „Wider“ muss in Ruhe beleuchtet werden.

Mit einer entsprechend geeigneten Anlagestrategie steht das Erreichen Ihre persönlichen Ziele nichts mehr im Wege.

Die Information über unsere Tätigkeit ist kostenlos.
Im Falle einer Mandatsübernahme garantieren wir, wie gesetzlich vorgeschrieben, hundertprozentige Kostentransparenz.