Absicherung der Grundfähigkeit
Was passiert, wenn Sie bestimmte Fähigkeiten verlieren?
Mit dem Verlust alltäglicher Fähigkeiten sehen Sie sich zunächst zahlreichen Herausforderungen gegenüber. So müssen Sie eventuell gewisse Fähigkeiten wieder erlernen, wie zum Beispiel das Lesen nach einem Schlaganfall.
Es sind Prozesse die Zeit- und vor allem Geld kosten.
Erhebliche Kosten können bei Veränderung ihrer Umgebung oder bei Einstellung einer Haushaltshilfe entstehen.
Welche Versicherung leistet in diesem Fall?
Eine Unfallversicherung leistet nur dann wenn die Ursache für den Verlust der alltäglichen Fähigkeiten ein Unfall war, nicht jedoch bei Erkrankung oder Kräfteverfall.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf nachzugehen.
Aber bedeutet der Verlust einer Fähigkeit automatisch, dass man berufsunfähig ist? Sicherlich nicht!
Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein einzigartiges Produkt, das im Fall des Verlusts bestimmter Fähigkeiten, auf die Sie im alltäglichen Leben angewiesen sind, eine monatliche Rente bis zum gewählten Endalter gewährt.
Aufgrund der klaren Produktstruktur und der eindeutigen Beurteilungskriterien. Im Versicherungsfall bietet die Grundfähigkeitsversicherung eine grundlegende Absicherung zu einem günstigen Preis.
Der Versicherungsfall liegt vor, wenn der versicherte während der Versicherungsdauer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang ununterbrochen nicht fähig ist war oder nicht fähig sein wird mindestens
eine der im Fähigkeitenkatalog A
oder drei der im Fähigkeitenkatalog B
beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen durchzuführen.
Eine Beeinträchtigung liegt auch schon dann vor, wenn Sie in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III ( Stand Januar 2006 ) zuerkannt bekommen haben.
Fähigkeitenkatalog A:
- Sehen
- Sprechen
- Sich orientieren
- Hände gebrauchen
Fähigkeitenkatalog A:
- Hören
- Gehen
- Treppen steigen
- Knien oder Bücken
- Sitzen
- Stehen
- Greifen
- Arme bewegen
- Heben und Tragen
- Auto fahren
| Prämienbeispiel: | ||||
| Versicherte Person männlich 1.500 EUR monatliche Rente | ||||
| Endalter 65 Jahre monatliche Beitrags- Zahlungsweise | ||||
| Nichtraucher | 30 Jahre | 54,17 EUR | Raucher | 58,18 EUR |
| Nichtraucher | 40 Jahre | 76,07 EUR | Raucher | 81,83 EUR |
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